Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3lit3 systems – Benjamin Lukas Hill
Im Tiergarten 16
72172 Sulz am Neckar
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
3lit3 systems – Benjamin Lukas Hill (nachfolgend „Anbieter“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer (§ 14 BGB) als auch an Verbraucher (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
§2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Registrierung, Handel und Übertragung von Domains
Vermietung von Domains
Bereitstellung von exklusiven Hosting-Lösungen (Shared, VPS, dediziert, Managed)
IT-Systemberatung
Netzwerkplanung, -einrichtung und -betreuung
Beratung zu Selfhosting-Infrastrukturen
Betreuung, Wartung und Administration lokaler Serverumgebungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
§3 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, digitale Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Bei Domains erfolgt der Vertrag unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit.
§4 Domainregistrierung und Domainhandel
Die Registrierung von Domains erfolgt über akkreditierte Registrare bzw. Registrierungsstellen (z. B. DENIC, ICANN).
Es gelten ergänzend die jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestellen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für:
die dauerhafte Zuteilung einer Domain
die Freiheit von Rechten Dritter
marken- oder namensrechtliche Zulässigkeit
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die rechtliche Prüfung der Domain.
Beim Domainhandel erfolgt die Übertragung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§5 Domainvermietung
Bei der Vermietung verbleibt die Domain im Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich ein Kauf vereinbart wurde.
Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
Eine Untervermietung oder Weiterübertragung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
die Domain zu sperren
DNS-Einträge zu deaktivieren
die Nutzung fristlos zu kündigen
§6 Hosting-Leistungen
Der Anbieter gewährleistet eine marktübliche Verfügbarkeit der Server.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher SLA-Vereinbarung garantiert.
Wartungsarbeiten können angekündigt erfolgen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
Inhalte
Datensicherung (sofern kein Backup-Vertrag besteht)
Rechtskonformität seiner Anwendungen
Unzulässig sind insbesondere:
Spam
Schadsoftware
rechtswidrige Inhalte
übermäßige Systembelastung
Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen Inhalte oder Zugänge zu sperren.
§7 IT-Beratung und Netzwerkleistungen
Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik.
Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Der Kunde bleibt für unternehmerische Entscheidungen selbst verantwortlich.
§8 Selfhosting-Beratung und Serverbetreuung
Bei Selfhosting-Beratung stellt der Anbieter Handlungsempfehlungen bereit.
Die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Datensicherung verbleibt beim Kunden, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
Bei lokaler Serverbetreuung ist der Kunde verpflichtet:
geeignete Infrastruktur bereitzustellen
physischen Zugang zu gewährleisten
Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
Zugangsdaten sicher zu verwahren
notwendige Informationen bereitzustellen
Sicherheitsupdates durchzuführen (sofern nicht anders vereinbart)
keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten
§10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
Leistungen auszusetzen
Domains zu sperren
Mahngebühren zu erheben
§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Hosting- und Domainverträge verlängern sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage zum Laufzeitende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht für:
Domainverlust durch Vergabestellen
Datenverlust ohne Backup-Vertrag
externe Angriffe (z. B. DDoS), soweit keine grobe Pflichtverletzung vorliegt
§13 Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Anbieters gemäß DSGVO.
§14 Urheberrechte
Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, Dokumentationen, Skripte und Konfigurationen bleiben urheberrechtlich geschützt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§15 Videoüberwachungssysteme und KI-Implementierung
Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich:
Planung und Einrichtung von Videoüberwachungsservern
Bereitstellung von GPU-basierten Servern zur KI-gestützten Videoanalyse
Implementierung von KI-Modellen (z. B. Objekterkennung, Bewegungserkennung, Kennzeichenerkennung, Personenerkennung)
Integration in bestehende Netzwerkinfrastrukturen
Managed-Betrieb von Videoüberwachungssystemen
Beratung und Einrichtung von Selfhosting-Lösungen beim Kunden
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
§16 Managed Videoüberwachung (Hosting durch den Anbieter)
Beim Betrieb durch den Anbieter erfolgt die Bereitstellung der Serverinfrastruktur (inkl. GPU-Hardware) in einem Rechenzentrum oder auf dedizierten Systemen.
Der Anbieter gewährleistet:
fachgerechte Installation
Systemkonfiguration
regelmäßige Updates der Systemsoftware
Der Anbieter übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der Videoüberwachung.
Die datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Zulässigkeit liegt ausschließlich beim Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet:
Hinweisschilder gemäß DSGVO anzubringen
Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen (sofern erforderlich)
Löschfristen einzuhalten
§17 Selfhosted Videoüberwachung beim Kunden
Bei Selfhosting erfolgt die Installation auf kundeneigener Hardware oder durch den Anbieter bereitgestellter Hardware am Standort des Kunden.
Nach Übergabe der betriebsbereiten Infrastruktur ist der Kunde verantwortlich für:
physische Sicherheit der Systeme
Netzwerksicherheit
Zugriffsschutz
Datensicherung
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht keine laufende Überwachung oder Updatepflicht des Anbieters.
§18 GPU-Server und KI-Systeme
Der Anbieter setzt für KI-Analysen GPU-beschleunigte Serversysteme ein.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass:
KI-Erkennungssysteme fehleranfällig sein können
Falsch-Positiv- oder Falsch-Negativ-Erkennungen technisch nicht ausgeschlossen sind
KI-Systeme keine gerichtsfesten Beweissysteme darstellen
Eine Haftung für Fehlinterpretationen, Erkennungsfehler oder daraus resultierende Maßnahmen wird ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§19 Datenschutz und Videoüberwachung
Bei Einsatz von Videoüberwachung ist grundsätzlich der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Der Anbieter wird – sofern erforderlich – als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.
In diesem Fall wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet:
Rechtsgrundlagen für die Überwachung sicherzustellen
Betroffenenrechte zu gewährleisten
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durchzuführen, sofern erforderlich
Der Anbieter übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
§20 Speicherung und Beweissicherung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt keine revisionssichere Archivierung.
Speicherfristen sind vom Kunden selbst festzulegen.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
Datenverlust ohne vereinbarten Backup-Service
Beweisuntauglichkeit gespeicherter Daten
Manipulation durch Dritte bei unzureichender Kundensicherung
§21 Nutzung von KI-Modellen Dritter
Sofern KI-Modelle oder Softwarelösungen Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.
Änderungen oder Einstellung von Diensten Dritter begründen keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anbieter.
§22 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB – B2B) Geschäftskunden
3lit3 systems – Benjamin Lukas Hill
Im Tiergarten 16
72172 Sulz am Neckar
(nachfolgend „Anbieter“)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Domainregistrierung, Domainhandel und Domainvermietung
Bereitstellung von Hosting-Infrastruktur (Shared, VPS, dediziert, GPU-Server, Managed Hosting)
IT-Systemberatung und IT-Architekturplanung
Netzwerkplanung, -integration und -betreuung
Selfhosting-Beratung
Installation und Betreuung lokaler Serverumgebungen
Videoüberwachungsserver
GPU-basierte KI-Implementierung (On-Premise oder Rechenzentrum)
Managed oder Selfhosted Videoanalyse-Systeme
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. Projektvertrag.
§3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande.
Technische Angaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar.
§4 Domains (Registrierung, Handel, Vermietung)
Domainregistrierungen erfolgen über Drittanbieter (z. B. DENIC, ICANN).
Es gelten ergänzend die jeweiligen Registrierungsbedingungen der Vergabestellen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für:
dauerhafte Zuteilung
rechtliche Zulässigkeit
Marken- oder Namensfreiheit
Die rechtliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Kunden.
Beim Domainhandel erfolgt die Übertragung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Domainvermietung verbleibt die Domain im Eigentum des Anbieters. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Domain unverzüglich zu sperren oder umzuleiten.
§5 Hosting- und Serverleistungen
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher SLA-Vereinbarung geschuldet.
Wartungsarbeiten dürfen jederzeit durchgeführt werden.
Der Anbieter ist berechtigt, Systeme bei:
Sicherheitsgefährdung
übermäßiger Belastung
Rechtsverstößen
Zahlungsverzug
unverzüglich zu sperren.
Der Kunde ist allein verantwortlich für:
Inhalte
Software
Datensicherung
Sicherheitskonfiguration
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
§6 IT-Beratung und Architekturleistungen
Beratungsleistungen stellen reine Dienstverträge dar.
Ein wirtschaftlicher Erfolg oder bestimmte Leistungswerte werden nicht geschuldet.
Empfehlungen erfolgen nach aktuellem Stand der Technik ohne Gewähr auf dauerhafte Zukunftssicherheit.
Der Kunde trägt die alleinige Entscheidungsverantwortung.
§7 Videoüberwachungs- und KI-Systeme
Der Anbieter installiert und konfiguriert Videoüberwachungs- und KI-Systeme ausschließlich als technische Infrastruktur.
Der Anbieter schuldet keinen sicherheitstechnischen Erfolg.
KI-Erkennungen (z. B. Personen-, Objekt-, Kennzeichenerkennung) sind technisch fehleranfällig.
Falsch-Positiv- und Falsch-Negativ-Erkennungen stellen keinen Mangel dar.
KI-Systeme sind keine gerichtsfesten Beweissysteme.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:
datenschutzrechtliche Zulässigkeit
arbeitsrechtliche Zulässigkeit
Hinweispflichten
Speicherfristen
Dokumentationspflichten
Der Anbieter übernimmt keine Überwachungspflicht.
§8 GPU-Server und Hochleistungsinfrastruktur
GPU-Hardware unterliegt natürlichem Verschleiß.
Leistungsschwankungen stellen keinen Mangel dar.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
KI-Modellfehler
Trainingsdatenqualität
externe Softwarefehler
Eine 100 %ige Systemverfügbarkeit ist technisch ausgeschlossen.
§9 Selfhosting beim Kunden
Nach Übergabe der betriebsbereiten Infrastruktur geht das Risiko auf den Kunden über.
Der Kunde ist verantwortlich für:
physische Sicherheit
Stromversorgung
Netzwerksicherheit
Zugangskontrolle
Ohne Wartungsvertrag besteht keine Update- oder Überwachungspflicht des Anbieters.
§10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
vollständige technische Informationen bereitzustellen
Sicherheitsvorgaben einzuhalten
Zugang zu Systemen zu ermöglichen
keine rechtswidrigen Inhalte zu betreiben
Bei Verletzung entfällt jede Haftung des Anbieters.
§11 Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
Leistungen einzustellen
Domains zu sperren
Server offline zu nehmen
Aufrechnungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§12 Laufzeit und Kündigung
Verträge verlängern sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigungsfrist: 30 Tage zum Laufzeitende, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§13 Haftung (stark begrenzt – B2B)
Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf:
maximal die Netto-Jahresvergütung des jeweiligen Vertrags
bei Projektverträgen auf die Auftragssumme
Keine Haftung besteht für:
entgangenen Gewinn
Produktionsausfälle
Betriebsunterbrechungen
Datenverlust ohne Backup-Vertrag
Sicherheitsvorfälle durch Dritte
KI-Fehlentscheidungen
behördliche Untersagungen von Videoüberwachung
Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit trägt der Kunde.
§14 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Cyberangriffe, Energieausfälle, behördliche Anordnungen) entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
§15 Datenschutz
Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Sofern der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird ein gesonderter AV-Vertrag geschlossen.
Eine rechtliche Beratung zur DSGVO ist nicht Vertragsbestandteil.
§16 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
§17 Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
Stand: 24.02.2026
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